Allgemeine Geschäftsbedingungen für die THG Quotenvermarktung der Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG
01 Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „KNAUBER“) regeln die Treibhausgasminderungsquote sowie den Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgarminderungsquote (nachfolgend „THG-Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG & §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmung zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffe- 38. BImSchV (38. BImSchV) in der getretenen Fassung zu Grunde. Vertragspartner sind die Carl KNAUBER Holding GmbH und der Fahrzeughalter (nachfolgend „KUNDE“) von reinen Batterieelektrofahrzeugen (nachfolgend Elektrofahrzeug) im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV über die Bestimmung und Berechtigung der KNAUBER als Dritten im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG. Dieser Vertrag kann sowohl mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als auch mit Unternehmen geschlossen werden.
02 Vertragsgegenstände
Die Übertragung der Rechte und Pflichten auf KNAUBER als Dritten gem. § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV aus dem Quotenhandel gilt als Gegenstand des Vertrages. KNAUBER ist berechtigt, die Menge des elektrischen Stroms, der in diesem Vertrag umfassten Elektrofahrzeug genutzt wird, im Rahmen des THG-Quotenhandels nach § 37a Abs. 6 BImSchG im eignen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten, d.h. beim Umweltbundesamt zu melden und an Verpflichtete i. S. v. § 37a Abs. 1 BImSchG zu übertragen. KUNDE tritt damit für die Laufzeit dieses Vertrages das Recht der Vermarktung der durch das jeweilige reine Batterieelektrofahrzeug generierten THG-Quote an den Auftragsnehmer ab. Kunde erhält im Gegenzug einen mit ihm zuvor vereinbarten Betrag pro Fahrzeug, je nach Marktpreis und Fahrzeugklasse.
03 Vertragsschluss
KUNDE gibt auf der Website von KNAUBER oder in anderer schriftlicher Form für das benannte Kalenderjahr einen Auftrag zur Nutzung der THG-Quote ab, indem KUNDE die abgefragten Informationen (z.B. vollständiger Name, Anschrift, Email-Adresse) angibt und durch Anklicken der Checkboxen folgende Vertragsbedingungen sowie Datenschutzhinweise von KNAUBER bestätigt und akzeptiert: - KNAUBER wird für das benannte Kalenderjahr als Dritte im Sinne des § 37a Abs. 6 BImSchV G. bestimmt - KUNDE überträgt damit alle Rechte und Pflichten gemäß § 7 Absatz 5 des 37. BImSchV aus dem Quotenhandel an KNAUBER - Die THG-Quote des privaten Ladepunkts zur Nutzung für das benannte Kalenderjahr wird KNAUBER zur Verfügung gestellt - Mit dem Hochladen/Versenden der Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (beide Seiten) seines reinen Batterieelektrofahrzeuges wir die THG Quote an KNAUBER übermittelt - KUNDE bestätigt, dass er für das benannte Kalenderjahr noch keine andere Person, bzw. keinen anderen Dienstleister oder kein anderes Unternehmen für die Übertragung der THG Quote seines Elektrofahrzeugs bestimmt hat und auch nicht bestimmen wird. - Mit den Vertragsbedingungen und Datenschutzhinweisen von KNAUBER erklärt sich KUNDE einverstanden. KNAUBER versendet eine Vertragsbestätigung und nimmt damit den Auftrag von KUNDE an – dadurch kommt der Vertrag zwischen KUNDEN und KNAUBER zustande. Bestandteile des geschlossenen Vertrages zwischen KUNDE und KNAUBER sind die Vertragsbedingungen sowie die Vertragsbestätigung und Datenschutzhinweise von KNAUBER. KNAUBER ist berechtigt vom Vertragsschluss abzusehen, wenn ein Mitbewerber, der das gleiche Geschäftsmodell (THG Pooling- Service ) verfolgt, als Kunde auftritt.
04 Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsabschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12. von einer Vertragspartei gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.
05 Pflichten des Kunden
Voraussetzung für die Nutzung der THG-Quote ist, dass KUNDE einen nicht öffentlichen zugänglichen Ladepunkt betreibt. Als Ladepunkt gilt eine Einrichtung, die zum Aufladen von elektrischen betriebenen Fahrzeugen geeignet ist, und an der zur gleichen Zeit nur ein elektrisch betriebenes Fahrzeug aufgeladen werden kann. Unter diese Definition fällt z.B. eine Wallbox, aber auch eine Steckdose, die zum Laden des Elektrofahrzeugs verwendet wird. Solch ein Ladepunkt ist nicht öffentlich, wenn z.B. der Verbraucher den Ladepunkt an einem privaten Stellplatz betreibt oder Unternehmen bzw. von diesen beauftragte Dienstleister, die Ladepunkte zu betrieblichen Zwecken (z.B. für Betriebsfahrzeug, Flottenfahrzeuge, Dienstfahrzeuge) oder zum Laden von Privatfahrzeugen der Mitarbeiter oder Besuchern betreiben. Betreiber dieses Ladepunktes ist derjenige, der unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunktes ausübt. Falls das Elektrofahrzeug, auf den Arbeitgeber des Kunden zugelassen ist, muss KUNDE bei seinem Arbeitgeber die Erlaubnis der THG-Quote einholen. KUNDE teilt KNAUBER unverzüglich mit, wenn er keinen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt mehr betreibt oder sich das Fahrzeug nicht mehr in seinem Besitz befindet. In diesem Fall behält KNAUBER sich vor Teilzahlungen zurückzuverlangen. Zudem teilt KUNDE KNAUBER unverzüglich mit, wenn sich seine Daten ändern, insbesondere der Anschrift, Email-Adresse und der Bankdaten. Die Meldung des jeweiligen Elektrofahrzeugs für das jeweilige Kalenderjahr beim Umweltbundesamt setzt voraus, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I für das jeweilige Kalenderjahr gilt und bis spätestens zum 15.02. des Folgejahres KNAUBER vorliegt. Falls nicht bereits bei Vertragsschluss vorliegt übermittelt KUNDE KNAUBER spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss Kopie(n) der Zulassungsbescheinigung Teil I der vertraglich abgeschlossenen Elektrofahrzeuge, deren THG-Quoten übertragen werden sollen. Die Übermittlung erfolgt als Scan oder Foto von der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 per Email an Emobilitaet@knauber.de oder über das Portal von KNAUBER. KUNDE übermittelt während der Laufzeit dieses Vertrages in jedem neuen Kalenderjahr bis spätestens 15.01. eine aktuelle Kopie der bereits im Vorjahr übermittelten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I, um KNAUBER die erforderliche jährliche Vorlage beim Umweltbundesamt zu ermöglichen.
06 Exklusivität
KUNDE sichert zu, für die Laufzeit dieses Vertrages keine weiteren Verträge zur Vermarktung von THG-Quoten der von diesem Vertrag erfassten Elektrofahrzeuge geschlossen zu haben und noch keine andere Person, Dienstleister oder Unternehmen als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am THG-Quotenhandel teilzunehmen. KUNDE ist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 der 38. BImSchV nicht berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrags einen anderen als KNAUBER als Dritten zu bestimmen oder die Menge des elektrischen Stroms, der von in diesem Vertrag erfassten Elektrofahrzeug genutzt wird, selbst beim Umweltbundesamtes zu melden. Sofern das Umweltbundesamt KNAUBER mitteilt, dass für ein Fahrzeug des KUNDEN in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als KNAUBER als Dritter im Sinne von § 37 a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist KNAUBER berechtig, die Auszahlung des vereinbarten Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern, bzw. falls KNAUBER den vereinbarten Betrag an KUNDE vor der Bescheinigung der gemeldeten Strommengen für das Elektrofahrzeug durch das Umweltbundesamt auszahlt, so ist KNAUBER berechtigt die Auszahlung für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zurückzufordern. KNAUBER wird KUNDE das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 40 € netto in Rechnung stellen.
07 Pflichten von KNAUBER
KNAUBER wird für die Laufzeit dieses Vertrages jährlich die erforderliche Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt beantragen. Außerdem ist KNAUBER berechtigt, sich zur Erfüllung dieses Vertrages eines Dritten zu bedienen. KNAUBER ist im Falle von Unterbrechungen und Störungen von Netz- Computer- und Kommunikationssystemen, die nicht von KNAUBER oder der von Dritten betrieben werden, oder von Unterbrechungen und Störungen sonstiger Systeme und Einrichtungen, die nicht von KNAUBER oder der von KNAUBER beauftragten Dritten betrieben werden, der Nutzung aber für die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung oder für die Erstellung der Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt erforderlich ist, für die Dauer der Unterbrechung und Störung von seinen Pflichten entbunden.
08 THG-Quoten Zahlung
KNAUBER zahlt für die vom Umweltbundesamtbescheinigte THG-Quote KUNDE einen mit ihm zuvor vereinbarten Betrag. In dem vereinbarten Betrag ist eine eventuelle anfallende Umsatzsteuer bereits enthalten. Die Zahlung an KUNDE erfolgt voraussichtlich nach ca. vier bis sechs Wochen nach Vertragsabschluss mit KNAUBER. Unabhängig davon ob die Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt für das benannte Jahr vorliegt. KNAUBER behält sich das Recht vor die Zahlung an KUNDE vor positiven Bescheid durch das Umweltbundesamt für das benannte Jahr vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Änderungen der Umsatzsteuer werden gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung an Kunde weitergegeben.
09 Anpassung der Vergütung
KNAUBER ist verpflichtet, die mit KUNDE vereinbarte Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass ist eine solche Anpassung ist ausschließlich eine Änderung der Faktoren (insbesondere Kosten und Erlöse), die in die Kalkulation der Vergütung einfließen. Änderungen der Vergütung sind nur zum Ende des Kalenderjahres möglich, erstmals zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit. Anpassungen der Vergütung werden nur wirksam, wenn KNAUBER dem KUNDEN die Änderungen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat KUNDE das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung der Vergütung zu kündigen. Hierauf wird KUNDE von KNAUBER in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
10 Zahlungsweise
Zahlungen an KUNDE erfolgen auf die von ihm hinterlegte Bankverbindung (Name des Kontoinhaber, IBAN). KUNDE verpflichtet sich, KNAUBER seine korrekten Bankdaten zur Verfügung zu stellen. KNAUBER behält sich ausdrücklich vor, von Verträgen mit Kunden, die unkorrekte oder wissentlich falsche/fremde Bankdaten angeben, zurückzutreten.
11 Datenschutz
Die Daten des KUNDEN werden nach den Vorschriften der Datenschutzverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geschützt. KNAUBER ist berechtigt, im Rahmen des Vertragserfüllung anfallende personenbezogenen Daten zu speichern und nach Maßnahme der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten oder einzusetzen, Art. 6 Abs. 1a DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung. KNAUBER nutzt die Kundendaten auch, um Ihnen Produktinformationen oder Bewertungsanfragen zukommen zu lassen. KUNDE hat jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung, Auskunft über Art und Umfang sowie Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, ferner das Recht auf Datenübertragung und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ansonsten gelten die unter https://www.knauber.de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzhinweise.
12 Schlussbestimmungen
Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigens AGB hierdurch nicht berührt. Soweit die Bedingung nicht wirksam oder durchführbar ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach dem vorherigen Satzvorgesehen Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Im Rahmen des zwischen KUNDEN und KNAUBER bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben , gespeichert und verarbeitet. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen KUNDEN und KNAUBER ist Bonn.
13 Streitbeilegungsverfahren
KNAUBER beantwortet Beanstandungen von KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, (Verbraucherbeschwerden) innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab Zugang. Wenn KNAUBER der Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb dieser Frist abhilft, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/2757240-0, www.schlichtungsstelle-ernegie.de, Email: info@schlichtungsstelle-energie.de).KNAUBER ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Rechte der Vertragsparteien, die Gerichte anzurufen und ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleiben unberührt. Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice für den Bereich Elektrizität (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030/22480-500 oder 01805/101000, www.bnetza.de, Email: verbraucherservice-energie@bnetza.de). Ferner können Sie auch das Online-Streitbeilegungs-Portal der Europäischen Union nutzen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE .
Bonn, den 01.12.2023
Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG, Endenicher Straße 120-140, 53115 Bonn, Ust ID NR.: 291 392 492, Registergericht HRB 20324, Geschäftsführerin Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel